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IMPRESSUM

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

 

Die Datenschutz-Grundverordnung, bekannt als DSGVO, ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Das Ziel ist es, die persönlichen Daten aller Individuen innerhalb der Europäischen Union zu schützen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Zahnarztpraxis Perk

Johannes Perk

Siedlungsstrasse 62

69517 Gorxheimertal

Tel.: 06201 235 44

Fax: 06201 224 83

Wensite: www.zahnarzt-gorxheimertal.net

Email: praxisperk (at) t-online.de

ACHTUNG:

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen die o.g. Email Adresse weder für einen Datenaustausch von patientenbezogenen Unterlagen noch für Terminvereinbarungen bzw. Terminabsagen noch für Nachfrage zu patientenbezogenen Daten bzw. auch nicht für jegliche medizinische und patientenbezogene Belange in jeglicher Form verwendet werden darf.​

 

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, hilft Ihnen unser Ansprechpartner gern weiter. Sollten weitergehende Fragen auftreten, haben Sie das Recht, sich Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden.

 

Nachfolgend möchten wir Sie über die Datenverarbeitung sowohl bei Nutzung dieser Website als auch in unserer Praxis informieren und unserer datenschutzrechtlichen Informationsverpflichtung aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem neuen BDSG nachkommen.

Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Erreichen können Sie diese über die vorgenannten Kontaktdaten bzw. Mailadresse.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung. Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten finden Sie weiter unten im Text.

Sie haben das Recht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, Auskunft zu Ihren verarbeiteten Daten zu erhalten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung sowie auf deren Übertragung.

Datenerfassung beim Besuch unserer Website

Bei der informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, werden  nur Daten erhoben, die durch Ihren Browser übermittelt werden (sogenannte „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir  folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen zu können:

  • Unsere besuchte Website

  • Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes

  • Menge der gesendeten Daten in Byte

  • Quelle/Verweis, von woher Sie auf die Seite gelangten

  • Verwendeter Browser

  • Verwendetes Betriebssystem

  • Verwendete IP-Adresse in anonymisierter Form

  • Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, arbeitet diese Website u.a. mit Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Durch die Verwendung von Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden, kann Google Analytics eine Analyse der Benutzung der Website u.a. durch Sie ermöglichen. Cookies sind kleine Datenstücke, die im Browser eines Website-Besuchers gespeichert werden und in der Regel dazu verwendet werden, dessen Bewegungen und Aktionen auf einer Website zu verfolgen. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-Sitzung, also nach Schliessen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren Partnerunternehmen (Cookies von Drittanbietern), Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen (persistente Cookies). Werden Cookies gesetzt, erheben und verarbeiten diese im individuellen Umfang bestimmte Nutzerinformationen wie Browser- und Standortdaten sowie IP-Adresswerte. Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sofern durch einzelne von uns implementierte Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO entweder zur Durchführung des Vertrages oder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der bestmöglichen Funktionalität der Website sowie einer kundenfreundlichen und effektiven Ausgestaltung des Seitenbesuchs. Wir arbeiten unter Umständen mit Werbepartnern zusammen, die uns helfen, unser Internetangebot für Sie interessanter zu gestalten. Zu diesem Zweck werden für diesen Fall bei Ihrem Besuch unserer Website auch Cookies von Partnerunternehmen auf Ihrer Festplatte gespeichert (Cookies von Drittanbietern). Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Homepage (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wertet diese Informationen aus, um Websiteaktivitäten für die Homepage-Betreiber zusammenzustellen und ggf. weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Google kann diese Informationen ggf. an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist bzw. Dritte diese Daten im Auftrag von Google auswerten und verarbeiten. Ihre IP-Adresse wird von Google in keinem Fall mit anderen Daten in Verbindung gebracht. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, jedoch weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang genutzt werden könnten. Alternativ gibt es ein Browser AddOn, dass die Übermittlung der Daten für Google Analytics verhindert. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Browser so einstellen können, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen können. Jeder Browser unterscheidet sich in der Art, wie er die Cookie-Einstellungen verwaltet. Diese ist in dem Hilfemenü jedes Browsers beschrieben, welches Ihnen erläutert, wie Sie Ihre Cookie-Einstellungen ändern können. Diese finden Sie für die jeweiligen Browser unter den folgenden Links:

 

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann.

 

Gemäß der DSGVO möchten wir an dieser Stelle Details zu den Arten von Cookies sowie deren Laufzeit und Zweck, die auf dieser Website implementiert sind und verwendet werden, wie nachfolgend gelistet aufführen. Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass diese Liste nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Cookie Name/ Laufzeit/ Verwendungszweck

svSession/ Permanent/ Creates activities and BI

hs/ Session/ Security

incap_ses_${Proxy-ID}_${Site-ID}/ Session/ Security

incap_visid_${Proxy-ID}_${Site-ID}/ Session/ Security

nlbi_{ID}/ Persistent cookie/ Security

XSRF-TOKEN/ Persistent cookie/ Security

smSession/ 2 Wochen/ Identify logged in site members
 

Datenaufnahme in unserer Praxis

Bei jedem Kontakt wird Ihre Versichertenkarte in unser elektronisches Praxis-Verwaltungs-System (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende Daten erhoben:

  • Name,

  • Adresse,

  • Geburtsdatum,

  • Kontaktnummer,

  • Kostenträger, Krankenversicherung,

  • Versicherungsnummer.

Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Hessen vorgegebene Musterformulare (z.B. Rezepte, Arbeitsunfähigkeitzeugnis, Pflegedienstverordnungen, Überweisungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung und Änderung Ihrer Daten lässt die PVS nicht zu. Schriftliche Befunde - auch Fremdbefunde - werden patientenbezogen elektronisch nicht veränderbar in unser PVS eingescannt (Dokumentenscanner).

Jeder Patient erhält beim Erstkontakt in unserer Praxis eine Einwilligungserklärung, mit der Sie uns schriftlich die Datenweitergabe an Ihren Hausarzt bzw. weiterbehandelnden Ärzte, Laborärzte etc. sowie an die private Verrechnungsstelle erlauben können. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen  eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.

Was geschieht mit Ihren Daten?
Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Hessen und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können. Alle Verordnungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich.

Folgende Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert:

  • Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauerdiagnosen (quartalsübergreifend)

  • Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Abrechnungsziffern für das jeweilige Quartal

  • Alle elektronisch erstellen Formulare sowie alle Verordnungen müssen überprüfbar dauerhaft gespeichert werden.

Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe, etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt. Ggf. kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der allgemeinen Aufbewahrungsfristen finden Sie weiter unten im Text.

Wer bekommt Ihre Daten übermittelt:

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit der Daten.

  • Auf Verlangen der Prüfkommission müssen Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden.

  • Auf Verlangen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung.

  • Ihre Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft erhält die für die Abrechnung relevanten Daten.

  • Wenn Sie an einem Desease-Management-Programm (DMP) teilnehmen oder bestimmte Präventionsmassnahmen wahrnehmen, werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen anonymisiert und Ihre Krankenkasse zur Qualitätssicherung übermittelt.

  • Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.

  • Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist.

  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein.

  • Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit der o.a. Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.

Aufbewahrungsfristen in der Arztpraxis, Stand: März 2018

Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientenunterlagen aufzubewahren. Unterschiedliche Rechtsvorschriften regeln diesbezüglich, wie lange die einzelnen Patientendokumente aufgehoben werden müssen. Die folgende Darstellung soll eine Übersicht über die wichtigsten Aufbewahrungspflichten geben. Eine abschließende Aufzählung ist hiermit nicht verbunden.

I. Wichtige Vorschriften

1. Berufsordnung Nach § 10 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO) beträgt die Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen 10 Jahre, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht. Sie beginnt mit Abschluss der Behandlung des Patienten. Die in der Berufsordnung geregelte Frist ist eine Mindestfrist.

2. Bürgerliches Gesetzbuch Nach § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arzt die Patientenakte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

3. Röntgenverordnung Über die Aufbewahrungsfrist gemäß § 10 BO hinaus ergibt sich für den Arzt eine weitere Frist aus der Röntgenverordnung (RÖV) vom 30. April 2003. Für Arbeitgeber regelt die RÖV in den §§ 37 – 41 die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen. Die hierzu ermächtigten Ärzte sind verpflichtet, für jede ärztlich zu überwachende beruflich strahlenexponierte Person eine Gesundheitsakte zu führen, welche solange aufzubewahren ist, bis die Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der Wahrnehmung von Aufgaben als beruflich strahlenexponierte Person. Sie ist spätestens 100 Jahre nach der Geburt der überwachten Person zu vernichten, § 41 RÖV. Arztpraxen, die Röntgenunterlagen ihrer Patienten aufbewahren, werden darüber hinaus von § 28 Abs. 3 RÖV erfasst. Diese Vorschrift regelt, dass Röntgenbilder und Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen 10 Jahre und Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen 30 Jahre aufbewahrt werden müssen. Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren.

4. Strahlenschutzverordnung § 85 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) regelt die Aufzeichnungen über Patienten. Hiernach müssen Aufzeichnungen über die Untersuchung 10 Jahre, über die Behandlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Behandlung aufbewahrt werden. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass im Falle der Praxisaufgabe oder sonstiger Einstellung der Tätigkeit die Aufzeichnungen bei einer von ihr bestimmten Stelle zu hinterlegen sind; dabei ist die ärztliche Schweigepflicht zu wahren. Im Rahmen der arbeitsmedizinische Vorsorge für beruflich strahlenexponierte Personen regeln die §§ 60 - 64 StrlSchV, dass die hierzu ermächtigten Ärzte verpflichtet sind, für jede ärztlich zu überwachende beruflich strahlenexponierte Person eine Gesundheitsakte zu führen, welche so lange aufzubewahren ist bis die Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der Wahrnehmung von Aufgaben als beruflich strahlenexponierte Person. Sie ist spätestens 100 Jahre nach der Geburt der überwachten Person zu vernichten, § 64 StrlSchV.

5. Transfusionsgesetz Nach § 14 Abs. 3 Transfusionsgesetz (TFG) vom 28. August 2007 müssen Aufzeichnungen über die Anwendung von Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellter Plasmaproteine mindestens 15 Jahre aufgehoben werden. Angewendete Blutprodukte und Plasmaproteine sind mit den folgenden Angaben zu dokumentieren: Patientenidentifikationsnummer oder entsprechende eindeutige Angaben zu der zu behandelnden Person, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse; Chargenbezeichnung; Pharmazentralnummer oder Bezeichnung des Präparates, Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers, Menge und Stärke; Datum und Uhrzeit der Anwendung. Diese Daten müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Werden die Aufzeichnungen länger als dreißig Jahre aufbewahrt, sind sie zu anonymisieren.

6. Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten Weitere Aufbewahrungsfristen sind in den Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten enthalten. Danach ist der Durchgangarzt verpflichtet: • alle Unterlagen über das Durchgangsarztverfahren einschließlich der Röntgenbilder mindestens 15 Jahre aufzubewahren. • Ärztliche Unterlagen über Schwer-Unfallverletzte im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Verletzungsartenverfahren mindestens 15 Jahren aufzubewahren.

7. Betäubungsmittelverschreibungsverordnung Nach § 13 Abs. 3 der Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtMVV) sind Karteikarten, Betäubungsmittelbücher und EDV-Ausdrucke zur Verordnung von Betäubungsmitteln 3 Jahre von der letzen Eintragung an gerechnet, aufzubewahren.

II. Vertragsärztliche Formulare Einzelne vertragsärztliche Formulare, z.B. Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Für Einzelfragen steht Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zur Verfügung.

III. Arzthaftungsrechtlicher Aspekt Wenn es während der Behandlung zu einem schadensführenden Ereignis kommt, für das der Arzt haftbar gemacht werden könnte, empfiehlt es sich, die Patientenunterlagen für einen erheblich längeren Zeitraum aufzubewahren. In diesem Fall sollten die Unterlagen bis zum Ende der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB) aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Geburtshilfe und der kinderärztlichen Behandlung. In Haftpflichtprozessen führen Dokumentationsversäumnisse z.B. zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten. Im schlimmsten Fall kann der Arzt die Vorwürfe der Gegenpartei wegen bereits vernichteter Unterlagen nicht widerlegen und kann somit zu Unrecht verurteilt werden.

IV. Rechtsquellen

Folgende Vorschriften finden Sie auf der jeweiligen Website:

Berufsordnung:www.laekh.de

Röntgenverordnung:www.gesetze-im-internet.de

Gefahrstoffverordnung:www.gesetze-im-internet.de

Strahlenschutzverordnung:www.gesetze-im-internet.de

Transfusionsgesetz:www.gesetze-im-internet.de

Betäubungsmittelverordnung:www.gesetze-im-internet.de

Weitere Informationen zur Datenschutzverordnung finden Sie u.a. im Internet, wie z.B.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz

oder auch anderen Quellen.

Sofern innerhalb dieses Internetangebots die Möglichkeit der Eingabe von persönlichen Daten (E-Mailadresse, Name/n, Anschrifte/n) besteht, erfolgt dies freiwillig. Die Zahnarztpraxis Perk erklärt ausdrücklich, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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